Abb.: Verschiedene Varianten des „islamischen“ Kopftuches (Abb. aus „Berliner Zeitung“ vom 16. August 2016, S. 2).

 

Neben den oben angeführten Bezeichnungen gibt es eine große Anzahl weiterer regionaler und historischer Varianten, so u.a.: Das zweiteilige Yaschmak (tr. yaşmak Schleier), ein dünner, weißer, oder auch dicker schwarzer Gesichtsschleier, der nur die Augen frei ließ und ein die Haare bedeckender Kopfschleier. Er wurde v.a. im 19. Jhdt. im Osmanischen Reich zusammen mit der Ferace (Ähnlich dem persischen Tschador) getragen, einem langen mantelartigen Straßenkleid, das den Körper verhüllt. Heute gibt es im Internet zu beidem Hunderte von modischen Angeboten.

 

Die Abb zeigt die türkische Schriftstellerin Halide Edip mit Yaschmak (Abb aus: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/e/ec/Edib_Halide.jpg)    

 

Bis ca. 1907 war im Osmanischen Reich der Tscharschaf (trk. çarşaf wörtlich: Betttuch) das in der städtischen Oberschicht vorherrschende weibliche Kleidungsstück in der Öffentlichkeit: Ein überwurfartiger, ärmelloser, oft schwarzer Umhang, der die Haare bedeckte und mit einigen Nadeln am Haarknoten befestigt wurde. Zum Tscharschaf gehörte der Petsche (trk. peçe) ein meist dunkler, dichter Schleier, der den ganzen Körper verhüllte.

Der Çarşaf war aber keine traditionelle Frauenbekleidung, er kam erst - staatlich gefördert - Ende des 19. Jhdts. auf. Sultan  Abdülhamid II. (1876–1908) hoffte so, westliche Einflüsse abzuwehren.  Der Çarşaf setzte sich auch in entlegenen Landesteilen wie Jemen durch. wo er noch heute verbreitet ist.

Der Çarşaf ist die türkische Form der Totalverschleierung mit Niqab und ähnelt dem iranischen Tschador. Laut Umfragen trugen in der Türkei im Jahr 2006 nur 1,1 % der Frauen den Çarşaf (Stadt: 0,6 %; Land: 2,2 %), im Jahr 1999 waren es 3,4 Prozent (Stadt: 2,3 %; Land: 5,9 %; vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%87ar%C5%9Faf). Ob sich in den letzte Jahren Änderungen ergaben, ist m. E. umstritten.

 

 

Abb.: Tscharschaf - Werbebild der Mode-Firma „Iman-Style“:

Acht Bedingungen einer angemessenen Bedeckung werden dort angeführt:

"Die Kleidung soll den ganzen Körper der Frau bedecken und darf selbst keinen Schmuck darstellen. Sie darf nicht parfümiert oder durchsichtig sein, muss weit sein, darf nicht den Körper betonen, darf nicht der Bekleidung des anderen Geschlechts ähneln, darf keine Nachahmung der Kleidung der Kuffar (i.e. der Ungläubigen, C.M.) sein, darf keine Bekleidung des Ruhmes sein".

Die Mode–Firma „Iman-Style“, Heilbronn, wirbt im Internet mit dem Slogan: „Unsere Mode richtet sich nicht nach einem Modeschöpfer, sondern nach dem

sondern Schöpfer der Welten“, (vgl. auch die Abb. https://www.imanstyle.de/).

 

1. Februar: „Tag gegen das Kopftuch“ („No Hijab Day“) und gleichzeitig der World Hijab Day (WHD; (vgl. auch: 8.März24. November, 6. Februar), das türkische (aus dem Arabischen übernommene) Wort "hicap" hat auch die Bedeutung von "Scham". 

 

 Der „World Hijab Day“ wurde im Jahre 2013 von der bengalisch-US-amerikanischen Muslimin Nazma Khan als Aktionstag alljährlich am 1. Februar ins Leben gerufen, um weltweit Frauen die Verschleierung mit dem Hijab näher zu bringen. Der Tag soll inzwischen in vielen Ländern mit Veranstaltungen begangen werden.

Nazma Khan formulierte: „Ich bin der festen Überzeugung, dass das Tragen eines Hijab eine feministische Entscheidung ist. Wir leben in einer kapitalistischen Gesellschaft, die von den Unsicherheiten der Frauen profitiert. Deshalb entscheide ich mich, meinen Körper zurückzugewinnen. Ich wähle, wer ihn sehen kann und was ich damit machen soll“ (vgl.  https://worldhijabday.com/).

 

Datumsgleich am 1. Februar 2019 riefen Frauenrechtlerinnen wie die Saudi-Kanadierin Ensaf Haidar (*1975), die Ehefrau des inhaftierten Raif Badawi, oder die islamkritische kanadische Autorin Yasmine Mohammed (die selbst einer Zwangsehe entkam), sowie Vereine wie Terre des Femmes und Zentralrat der Ex-Muslime zu einem  No Hijab Day auf.

Yasmine Mohammed ist Gegnerin der Praxis, einen Hijab zu tragen, und aller Versuch, seine Verwendung zu fördern. Sie bezeichnet den Hijab als Werkzeug der Unterdrückung, ein Kleidungsstück, das die Vergewaltigungskultur aufrechterhält". 

 Yasmine Mohammed sah in dem „Kein Hijab-Tag ... einen Tag, um mutige Frauen zu unterstützen ... die vom Hijab frei sein wollen. Frauen, die selbst entscheiden möchten, was sie auf dem Kopf tragen oder was nicht. Frauen, die entweder gegen frauenfeindliche Regierungen kämpfen , die sie wegen Entfernung ihres Hijab inhaftieren , oder gegen missbräuchliche Familien und Gemeinschaften
, die sie ausschließen, missbrauchen und sogar töten … Unterstützen Sie muslimische Frauen im Kampf gegen Hijab, Toronto So 2. Februar 2019“
(vgl. https://en.wikipedia.org/wiki/Yasmine_Mohammed#).  

 

Zur Haarsymbolik

 

Mir scheint, ohne die alte, vielfältige und widersprüchliche Symbolik der Haare kann die Schärfe der Auseinandersetzungen um Kopftuch und Schleier  nicht verstanden werden.

 

Die Kulturgeschichte zeigt, dass Menschen weltweit den Haaren seit Jahrtausenden eine besondere Bedeutung beimaßen. Vielfach galten die Haare als Sitz der Seele, der Lebenskraft, aber auch magischer Kräfte. Auch symbolisierten lange Haare oft körperlicher Stärke, Freiheit und Macht.

Von dem menschlichen Haar geht anscheinend ein besonderer Zauber, eine starke Attraktion aus, auch von dem männlichen Haar, wie z.B. die alttestamentarische Geschichte von Simson/Samson (vgl. Ri 16, 17) oder der Kult um die (angeblichen) Barthaare des Propheten Muhammad zeigt.

 

Der antike griechische Gott Apoll wurde auch als Apollon Chrysokomas (gr. Χρυσοκόμας, „der Goldhaarige") verehrt.

Viele Krieger des antiken Griechenland und Rom hatten auf ihren Helmen Haarbüschel (aus Pferdehaaren oder Federn) angebracht, um ihre Feinde in Furcht und Schrecken zu versetzen.

Viel stärker noch scheint die besondere Sicht für das Frauenhaar zu gelten. In einer Vielzahl von Mythen und Märchen geht es um Sirenen, die Loreley, Hexen, Nixen, schöne Prinzessinnen, Königinnen etc. und die Ausstrahlung ihrer Haare als verführerische, erotische Kraft.  

 

Die 1908 in Österreich aufgefundene steinzeitliche „Venus von Willendorf“ (vgl. Frauentag) aus Kalkstein ist auffällig wohlfrisiert, oder trägt einen Kopfschmuck.

Vorschriften zur Haarpflege (durch z.B. Öle und fetthaltige Salbkegel) findet man in bis zu 4000 Jahre alten ägyptischen Papyri. Zeitweise gehörte die Entfernung aller natürlichen Haare in der Oberschicht zum altägyptischen Schönheitsideal, wahrscheinlich auch aus hygienischen und medizinischen Gründen. Beliebt waren dadurch auch sorgfältig angefertigte Perücken.

 

Haare gelten als lockendes Mittel der Verführung, sind ein Symbol für Nähe und Intimität (vgl. Krumpholz-Reichel, a.a.O.). Die Haarlocke ist das klassische Liebespfand. Locken können zwar locken, etymologisch gehören beide aber nicht zusammen (vgl. Pfeifer, Bd. II, S. 1025/26, a.a.O.)

Goethe formulierte im „West-östlichen Diwan“ über Sulaika: „Locken halten mich gefangen in dem Kreise des Gesichts..“ (Goethe, 1972, a.a.O.) und die langen blonden Haare der Venus von Botticelli werden vom Zephyr anmutig verweht.

 

Protestbewegungen verschiedener Art suchten und fanden oft ihren äußerlichen Ausdruck in einer deutlichen Veränderung der Haartracht, lange Haare, kurze Haare, mit Bart, glatt rasiert, von den kubanischen Revolutionären bis zu den iranischen Revolutionsgarden.

 

In dem US-amerikanischen Musical Hair“ des Jahres 1968, des Vietnamkrieges und der studentischen Protestbewegungen galt das lange Haar als Symbol für Nonkonformismus und Freiheit. In der deutschen Fassung hieß es u.a.: „Ging vor rund zweitausend Jahren Jesus nicht mit langen Haaren, und Maria liebte ihren Sohn – nur meine Mutter hasst mich“.

Kopfbedeckungen in den Religionen

 

Angesichts der immer wieder aufscheinenden Attraktion insbesondere des weiblichen Haars und seiner sexuellem Konnotation beschäftigten sich Religionen mit einer Einhegung des Haars und der als bedrohlich empfundenen weiblichen Sexualität.

 

Nach dem Gesetzbuch Manus, einer Basisschrift der Hindu-Religionen, sei die Frau schwach, ihre Natur, dass sie die Männer verderbe. Die Frau sei haltlos und sinnlich, müsse deswegen ständig vom Mann beschützt und kontrolliert werden. Frauen leben dazu, Männern zu dienen, erst dem Vater und Bruder, dann dem Ehemann und schließlich den Söhnen. In Indien tragen viele Dorfbewohnerinnen den gewickelten Sari, der oft den Kopf bedeckt. Bis heute ziehen viele Frauen den Zipfel ihres Sari-Endes vors Gesicht, sobald sich ihnen ein fremder Mann nähert. 

 

In der Tora, in den fünf Büchern Mose, wird nirgendwo ausdrücklich formuliert, dass Frauen ihr Haar bedecken müssten. Allerdings wird im Buch Numeri /4. Mose das Sotah-Ritual erwähnt, bei dem die eheliche Treue der Frau geprüft werden sollte. Als Zeichen der Erniedrigung musste dabei die Frau ihr Haar entblößen. aufdecken (4. Mose 5, 18). Aus dieser Bibelstelle folgerten jüdische Theologen später im Talmudtraktat Ketubot (über Eheverträge),  dass verheiratetete Frauen normalerweise ihr Haar bedecken müssten.

An anderer Stelle sieht der Talmud die Frauenhaare als erotisch an – Männer sollten nicht im Angesicht von Frauenhaaren beten, denn das würde sie ablenken. Jüdische Theologen stützen diese Einschätzung auf eine Bibelstelle, die die sinnliche Natur des weiblichen Haares widerspiegele: "Siehe, du bist schön, meine Freundin, siehe, du bist schön: Deine Augen sind Tauben hinter deinem Schleier. Dein Haar ist wie eine Herde Ziegen, die an den Abhängen des Gebirges Gilead lagern." (Das Hohelied 4,1).

Strenggläubige chassidische Jüdinnen schnitten sich zumindest seit dem 18. Jhdt. vor der Hochzeit die Haare ab. Sie trugen dann ein Kopftuch (das „Tichel“ oder „Mitpachat“) kürzten sich immer wieder das Haar, so dass keine Locke unter dem Tichel hervorlugte. Haar zu zeigen galt als unschicklich,  gehörte sich nicht.  

Isaac Bashevis Singer [0] erzählt in seinem (autobiographisch  orientierten) „Verloren in Amerika“ von seiner dunkelrothaarigen Großmutter Hanna: „Vom Tage der der Hochzeit an, als sei kaum zwölf Jahre alt war, hatte niemand, auch der Großvater nicht, ihr Haar gesehen, denn sie rasierte sich den Kopf. Nur ihre Augenbrauen waren rot“ (Singer, S. 237, a.a.O.)


Einige orthodoxe Juden gehen auch heute noch davon aus, dass ihre Frau nach der Hochzeit ihr Haar nur noch ihrem Ehemann zeigen dürfe. Sich mit offenem Haar in der Öffentlichkeit zeigen oder mit Männern sprechen, waren für traditionell-orthodoxe Juden Verhaltensweisen, die Grund für eine Scheidung sein konnten,

Viele orthodoxe Jüdinnen tragen keine Hosen, sondern nur Röcke, bedecken ihr Haar mit einer Haube, einem Haarnetz, einem Hut oder einer Baskenmütze. Einige tragen eine Perücke („Sheitl“) und verstecken ihre eigenen Haare darunter. So zeigen sie zudem anderen Juden, dass sie verheiratet sind. Teure, koschere Perückenverwenden  nur aus Echthaar. Vielfach ist die Perücke heute aber zum bloß modischen Accessoire geworden. Viele Jüdinnen – wohl eine deutliche Mehrheit - lehnen es heute aber ab, ihre Haare etwa zu verstecken.

 

In dem frühen christlichen Gottesdienst orientierte man sich an dem Vorbild der jüdischen Synagoge, die Christinnen sollten ihr Haupt bedecken. Das wurde als ein von Gott gutgeheißenes Zeichen ihrer Keuschheit angesehen und auch mit einem Vers des alttestmentarischen Hohen Liedes untermauert: „Das Haar auf Deinem Haupt ist wie der Purpur des Königs, in Falten gebunden“  (vgl. Hohel 7,6). Zugleich wurde die Bedeckung des Frauenhaars als ein Zeichen der – ebenfalls gottgewollten -Unterordnung unter den Mann gesehen. Hinzu kam, sehr rasch – Paulus (ca. 10 – ca. 67), der „Völkerapostel“, dessen Haltung gegenüber den Frauen zumindest ambivalent war.

Paulus gelangte auf seiner 2. Missionsreise (ca. 48 – 53) auch nach Korinth, der damaligen Hauptstadt der römisch-senatorischen Provinz Achaia. Es war eine kosmopolitische Hafenstadt, ein Zentrum des griechisch-römischen Bankwesens; sie galt wegen ihres Aphrodite-Kults als eine „sittenlose Stadt“ (vgl. Tresmontant, S. 124, a.a.O.). Paulus wandte sich hier nicht nur an die Juden, nicht nur an die Gelehrten und Philosophen. sondern an die einfachen Handwerker, die Hafenarbeiter, die Sklaven – und hatte Erfolg: Rasch konnte er eine anfangs kleine christliche Gemeinde gründen. Sehr wahrscheinlich hatte er sich auch in Korinth als Zeltweber bei einem lokalen Meister verdingt, um seinen Lebensunterhalt zu finanzieren (vgl. Schillebeeckx, S. 7, a.a.O.).

 

Paulus lebte in Korinth im Hause der „Teppichmacher“ Aquila und Priscilla, mit denen er auch zusammenarbeitete (Apg 18, 1-3). Inwieweit das seinen Missionserfolg bei den korinthischen „Proletariern“ beeinflusste, ist m.E. unbekannt. Jedenfalls hielt sich Paulus auffällig lange, knapp 2 Jahre, in der Stadt auf. Später kehrte er nochmals auf der 3. Missionsreise (ca. 53 – 56) kurz nach Korinth zurück.

 

In der Gemeinde kam es allerdings bald zu ernsten Konflikten, zu Gruppenbildungen und Streitigkeiten. Ausgegangen sollen sie von „fremden Missionaren“, wandernden „Pneumatikern“ (von gr. πνευμα  „Hauch, Wind, Atem“, wahrscheinlich einer gnostischen Richtung), die behaupteten, die wahren Apostel Jesu zu sein. Zeitweise gelang es diesen, den Einfluss Paulus‘ in der Gemeinde von Korinth zurück zu drängen (vgl. Koch, S. 288/89, a.a.O.).

Paulus nahm das sehr ernst, er sah die Gefahr von „Spaltungen“ in der Gemeinde (vgl. 1. Kor 1,10).

Um seinen Einfluss wieder herzustellen sandte er mehrere Briefe nach Korinth (die später zu zweien zusammengefasst Teil des Neuen Testaments wurden).

Außerdem sandte Paulus damals seinen Adlatus Titus, „… den offensichtlich beweglicheren Christen aus dem Heidentum, nach Korinth“ (Schillebeeckx, S. 20, a.a.O.), der auch im paulinischen Sinne die Spaltungen beenden konnte.          

 

In den Korintherbriefen beschäftigte sich Paulus u.a. mit sittlichen Verfehlungen, mit der Ehe und der Ehelosigkeit. Gleich zu Beginn des 1. Korintherbrief erwähnte Paulus, er hätte von den Leuten der Chloe gehört, welche Zustände in Korinth herrschten. Chloe muss eine wichtige Rolle, vielleicht auch eine öffentliche Rolle in der Gemeinde gespielt haben.

Paulus selbst war nie verheiratet und hielt eine asketische Ehelosigkeit für gottgefälliger als die Ehe. Besonders deutlich wird  in 1 Kor 6,12-20 die in Korinth auch unter Gemeindemitgliedern verbreitete Prostitution kritisiert: „Oder wisset ihr nicht, daß, wer an der Hure hangt,  der ist ein Leib mit ihr?  … Fliehet die Hurerei“ (1. Kor 6, 16-18). 

 

Auch gibt es einerseits Aussagen über die untergeordnete soziale Stellung der Frauen, auch im Gottesdienst: „… der Mann aber ist des Weibes Haupt … Ein jeglicher Mann, der da betet oder weissagt und hat etwas auf dem Haupt, der schändet sein Haupt. Ein Weib aber, das da betet oder weissagt mit unbedecktem Haupt, die schändet ihr Haupt, denn es ist ebensoviel, als wäre sie geschoren…“ (1 Kor 11, 3-5).

Es lehre – meinte der Apostel weiter – „.. die Natur, dass es …. dem Weibe eine Ehre, so sie lange Haare hat. Das Haar ist ihr zur Decke gegeben“ (1. Kor 11, 14-15).

 

Oder auch im 1. Brief des Paulus an Timotheus: „So will ich nun…., daß die Weiber in zierlichem Kleide mit Scham und Zucht sich schmücken, nicht mit Zöpfen oder Gold oder Perlen oder köstlichem Gewand, sondern, wie sich’s ziemt den Weibern, die da Gottseligkeit beweisen wollen, durch gute Werke. Ein Weib lerne in der Stille mit aller Untertänigkeit. Einem Weibe aber gestatte ich nicht, daß sie lehre [1], auch nicht, daß sie des Mannes Herr sei, sondern stille sei … Und Adam ward nicht verführt, das Weib aber ward verführt und hat so die Übertretung eingeführt. Sie wird aber selig werden durch Kinderzeugen, so sie bleiben im Glauben und in der Liebe und in der Heiligung samt der Zucht“ (1. Tim 8-15).

 

Umgekehrt gibt es auch paulinische Aussagen, die als eine grundsätzliche Gleichberechtigung von Frau und Mann gedeutet werden können: „Hier ist keine Jude und Grieche, hier ist kein Knecht oder Freier, hier ist kein Mann oder Weib, denn ihr seid allzumal einer in Christo Jesu“ [2] (Gal 3, 28).         

 

Dennoch wäre Paulus nach heutigen Maßstäben ein Feind der Gleichberechtigung, ein Frauenverächter. Das sieht aber im antiken Kontext durchaus anders aus; So befürwortete er – im Gegensatz zur zeitgenössischen synagogalen Praxis - gemeinsame Feiern von Gottesdiensten; Er förderte innerhalb der Gemeinden Frauen und gab ihnen wichtige Aufgaben. 

So war z.B. Phoebe nicht nur Diakonin der Gemeinde  Kenchreä, der östlichen Hafenvorstadt von Korinth,

Paulus bezeichnete sie im Originaltext als προστάτις , als Vorsteherin der Gemeinde. Zudem war sie es wahrscheinlich, die im Jahr 55 n. Chr. den Brief Paulus an die Gemeinde von Rom überbrachte (Röm 16,1f), Das war nicht nur gefährlich, sondern beinhaltete auch, dass die Überbringerin der Gemeinde ggf. den Inhalt erklären konnte.  

Phoebe wird als sowohl von der katholischen, evangelischen als auch orthodoxen Kirche als Heilige verehrt (Gedenktag am 3. September). 

Erstmals im Neuen Testament fällt  in Röm 16,2 der Begriff ekklesia, der spätere Begriff für «Kirche» (diakonos der ekklesia von Kenchreä; vgl. Schüngel-Straumann, a.a.O.). 

 

Ganz ähnliches gilt für Priska (auch: Priscilla) und Aquila, bei denen Paulus in Korinth gewohnt hatte. Priska und Aquila begleiteten Paulus später nach Ephesos (heute: Efes) und blieben dort, während Paulus weiterzog (Apg 18,18-19). Hier wirkten sie selbständig als Missionare. U.a. luden sie Apollos aus Alexandrien, einen späteren Mitarbeiter des Paulus, zu sich nach Hause ein und gaben ihm Privatunterricht“, eine Frau lehrte faktisch. Dass Priska als Mitarbeiterin des Paulus im Text oft vor  ihrem Mann genannt wird, gilt als ein Beleg, dass ihr Anteil an der Lehre zur Ausbreitung des Christentums als wichtiger als der des Aquila angesehen wurde, ein Indiz für die wichtige Rolle der Frauen im Urchristentum. Beide werden auch als Heilige verehrt.

 

Nach Zählungen war ca. ein Viertel aller im Neuen Testament genannten Mitarbeiter des Paulus, Frauen. Damit handelte Paulus zumindest teilweise – scheint mir -  gegen seine eigenen Richtlinien, falls diese wirklich für ihn galten, von ihm stammten.

Die zahlreiche Frauen in der Urkirche zeigen ein ganz anderes Bild als die spätere männlich dominierte Entwicklung der Kirche vermuten lässt. Die österreichische protestantische Theologin  Susanne Heine (*1942) führte dazu aus, dass am Anfang einer neuen Bewegung alle gebraucht werden, Arme und Reiche Männer und Frauen, mit einem ausgeglichenen Geschlechterverhältnis. Doch das bleibt nicht so: Wenn sich feste Institutionen bilden, werden Frauen wieder ins Haus zurückgeschickt (vgl.Susanne Heine vgl., S. 91 ff. a.a.O.). 

 

Seit den 70er Jahren zeigen feministische Theologinnen an Untersuchungen über einzelne Frauen wie   über die neutestamentliche Briefliteratur, dass die christliche Kirche im frühen Stadium noch nicht von männlicher Hierarchie und strenger Geschlechtertrennung dominiert war.

 

In christlichen Kirchen galt lange die Paulus zugeschriebene Vorschrift, dass Frauen entsprechend der göttlichen Ordnung in der Gemeinde nicht nur schweigen, sondern sich auch das Haar bedecken sollten, „… um der Engel willen“ (1. Korinther 11, 10) – die ja als Zeugen an dem Gottesdienst teilnahmen -  oder damit die Engel nicht von der Schönheit der weiblichen Haare verführt würden? 

In der christlichen Kunst des Mittelalters gilt das lange Haar der Asketinnen als ihr Schleier, sonst aber ist langes, offenes Haar eher ein bedrohliches Symbol von Luxuria, von Wollust (vgl. Heinz-Mohr, S. 122, a.a.O.). Auch trägt die Große Hure in der Offenbarung Johannis (17, 4 ff.) die Haare offen, das würde die saudische Sittlichkeitspolizei sicher ähnlich sehen.

Das Scheren der Haare, insbesondere die Tonsur, galt als Zeichen der Demut (vgl. Chevalier, S. 235, a.a.O.).

Vielfach galt eine männliche Kleidung und kurzer Haarschnitt für Frauen als anstößig, widernatürlich oder gar ketzerisch. Johanna von Orléans (ca. 1412 – 1431)  hatte sich zu Beginn ihres Kampfes entschieden, nicht mehr Frauen- sondern Männerkleidung zu tragen – diese sei praktischer beim Ritt zu Pferde. Zudem trug sie ab 1429 bis zu ihren Tode einen burgundischen Männerhaarschnitt („Puddingschüsselfrisur“) und glich so nach außen eher einem männlichen Soldaten.  

 Die Anklageschrift der Pariser Universität warf ihr u.a. vor, sie habe nicht nur auf Stimmen dämonischen Ursprungs gehört, sondern anstößig Männerkleidung getragen. Schließlich wurde Johanna beschuldigt, in ihrer Gefängniszelle erneut Männerkleidung angelegt zu haben. Ein Grund mit, dass sie als Ketzerin nach einem Inquisitionsprozess verbrannt wurde. 

 

Bis heute gibt es einen Frauenhaarschnitt, der Johanna-von-Orleans-Look genannt wird: Dabei wird das Haar in parallelen Bereichen nach vorne gekämmt und dann zu einem Rundschnitt gekürzt

 

In die Geschichte (und die Literatur) eingegangen ist in der Zeit der französischen Religionskriege ein Konflikt um die Haare der Charlotte Duplessis-Mornay 1550 – 1606), einer adligen Schriftstellerin, die über die selbst miterlebten Massaker des Bartholomäus-Tages (1572) berichtete  und zudem die „Memoires de Messire Philippes de Mornay, über ihren (zweiten) Ehemann, Philippe de Mornay, schrieb (1824 erstmals veröffentlicht).

Zu dem historisch belegten Konflikt (vgl. J. Anderson, 1865, S. 165 f., a.a.O.) kam es im okzitanischen Montauban, damals einer Hochburg strenger Calvinisten.

Wie Heinrich Mann ist seinem Roman „Henri Quatre“ schreibt, bekam Charlotte es dort „… mit dem Konsistorium zu tun, wegen ihrer schönen Haare“ (H. Mann 1970, S. 17, a.a.O.).

Unter Bezug auf den Apostel Paulus (1. Tim, 8-15, s.o.) wandte sich das calvinistische Konsistorium von Montauban strikt gegen weiblichen Haarschmuck. Es kam zu einem vierjährigen innerhugenottischem Streit.

Heinrich Mann lässt Madame de Mornay ausführen: „Man warf mir Unbescheidenheit vor, weil ich falsche Locken trug und der Pastor schloss mich vom Abendmahl aus. Sogar Herrn de Mornay verweigerte er es“. Und weiter: „Es war Unbescheidenheit … Meine Unbescheidenheit war nicht bloß hässlich: sie war vorsätzlich und widerstand allen Warnungen. Indessen empfing ich die Erleuchtung im Gebet, legte ab, was Unrecht war, trage seitdem auch bescheiden die Haube“ (H. Mann 1970, S. 17/18, a.a.O.) – die den Kopf bis nahe an die Augen völlig verschloss.      

 

Im alten Russland war bei Frauen ein Zopf das Zeichen für eine unverheiratete Frau, ein Symbol auch für Jungfräulichkeit, zwei Zöpfe trugen die Ehefrauen (vgl. Chevalier, S. 236, a.a.O.).

 

Allerdings hatten Frauen oft nicht das Recht, kurze Haare zu tragen, daher z.B. auch die Konflikte um den „Bubikopf“ in den Zwanziger Jahren des 20. Jhdts. Das Haar kurz zu tragen - wie ein Mann – wirkte vielfach provozierend: Stellten sich die Frauen damit nicht mit dem Mann auf eine Stufe?

Nur als Zeichen der Buße oder der Schande mussten Frauen sich die Haare scheren lassen, so z.B. in Frankreich 1944/45.

 

Heute sind weibliche Haartrachten in den „westlichen“ Gesellschaften orientiert an modischen Vorgaben, individuellen Vorlieben wie einfacher Handhabung und sozialen Erwartungen.

 

Es scheint gegenwärtig so, als ob diese relative Haar- und Kleidungsfreiheit in dem Empfinden vornehmlich vieler Frauen durch die Haltung und Praxis einiger v.a. muslimischer Frauen bedroht zu sein scheint.

Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob „der Islam“ (den es nicht gibt) eine (Voll-) Verschleierung oder eine Bedeckung/Verhüllung des weiblichen Haares vorsieht, gebietet, oder ob sie nur ein religiös verbrämtes traditionelles Mittel zur Beherrschung/Unterdrückung der Frauen sind. 

 

Verschleierung ist eine uralte, weit vorislamische orientalische Tradition; schon eine überliefertes assyrisches Gesetz aus dem 7. Jhdt. v. Chr. schrieb verheirateten Frauen in der Öffentlichkeit die Verschleierung vor, verbot sie jedoch für Sklavinnen und Frauen von „zweifelhaftem Ruf“ (vgl. Cambridge Ancient History, III, S. 107).

 

Im Koran gibt in dieser Hinsicht eine ganze Reihe von Aussagen:

Der Begriff Hidjab kommt im Koran an verschiedenen Stellen und Bedeutungen vor:

 

  • In Sure 7, 44 (oder 46) bezeichnet  Hidjab die Trennwand/Scheidung zwischen den Insassen der Hölle und denen des Paradieses,
  • In Sure 17,45 (oder 47) und Sure 41, 5 (oder 4) die Trennwand, den verhüllenden Vorhang zwischen dem Propheten und den Ungläubigen,
  • In Sure 42,51 (oder 50) die Trennwand, der Vorhang zwischen Gott und Mensch während der Offenbarungen.

In Zusammenhang mit Frauen wird Hidjab nur in den Suren 19,17 und 33, 53 benutzt.

In Sure 19,17 geht es um Maria, die sich verschleiert, weil sie den Verkündigungsengel als Mann sieht, der ihn ihren Privatbereich eintritt.

 

Der Vers Sure 33, 53 wird auch Hidjab-Vers (āyat al-ḥiǧāb) genannt, da er vielfach als Grundlage für ein Gebot der Verhüllung und Abschirmung der Frau herangezogen wird. Darin heißt es:„Und wenn ihr sie (die Frauen des Propheten) um einen Gegenstand bittet, so bittet sie hinter einem Vorhang; Solches ist reiner für eure und ihre Herzen“ (Sure 33, 53) [3].

Weitere Aussagen zu Kleidung und Verhalten der Gläubigen und der Frauen finden sich im Koran:

 

Sure 24, 30 - 33: „Sprich zu den Gläubigen, dass sie ihre Blicke zu Boden schlagen und ihre Scham hüten. Das ist reiner für sie. Siehe Allah kennt ihr Tun. Und sprich zu den gläubigen Frauen, daß sie ihre Blicke niederschlagen und ihre Scham hüten und dass sie nicht ihre Reize [4] zur Schau tragen, es sei denn, was außen ist, und dass sie ihren Schleier über ihren Busen schlagen und ihre Reize nur ihren Ehegatten zeigen oder ihren Vätern oder den Vätern ihrer Ehegatten oder ihren Söhnen oder den Söhnen ihrer Ehegatten oder ihren Brüdern oder den Söhnen ihrer Brüder oder den Söhnen ihrer Schwestern oder ihren Frauen oder denen, die ihre Rechte besitzt, oder ihren Dienern, die keinen Trieb haben. oder Kindern, welche die Blöße der Frauen nicht beachten. Und sie sollen nicht ihre Füße zusammenschlagen, damit nicht ihre verborgene Zierat bekannt wird ...Und diejenigen, welche niemand zur Ehe finden, mögen keusch leben, bis Allah sie aus seinem Überfluss reich macht... Und zwingt nicht eure Sklavinnen zur Hurerei, so sie keusch leben wollen ...“. 

 

Dies gilt als die zentrale Koranpassage, aus der die Verschleierung der Frau durch ein Kopftuch als religiöse Pflicht abgeleitet wird.

 

Sure 33, 59: „O Prophet, sprich zu deinen Gattinnen und deinen Töchtern und den Weibern der Gläubigen, daß sie sich in einem Überwurf [5] verhüllen. So werden sie eher (als anständige Frauen) erkannt und werden nicht verletzt. [6] Und Allah ist verzeihend und barmherzig“. Die Aussagen dieses Verses wurden später auf alle Frauen ausgeweitet.

 

Der Koran schreibt von daher weder Männern noch Frauen für den Alltag eine bestimmte Kleidung vor, alle Vorstellungen dieser Art lassen sich nicht aus dem Koran ableiten. Sie soll züchtig sein, die Scham verhüllen. Weder von dem Gesicht noch dem Haar ist die Rede.

 

Vor allem aber wird im Koran in der Sure 2/256 gefordert, es sei kein Zwang im Glauben. Diese Aussage lässt sich auch so interpretieren, dass jede Muslima Frau selbst entscheiden kann, ob sie das Kopftuch für eine religiöse Pflicht hält oder nicht. Äußerer Zwang diesbezüglich wäre daher unzulässig, ja unislamisch.

 

Zum Kampf gegen das Kopftuch

Der Kampf gegen das Kopftuch ist so alt wie Kopftuchgebote. Kopftuchverbrennungen sind aus der Geschichte mehrfach überliefert, so im osmanischen Reich, in Persien oder im sowjetischen Zentralasien.

In der islamischen Republik Iran kam es nach dem Tod der jungen Kurdin Mahsa Amini im September 2022 – sie war wegen angeblich nicht ordnungsgemäßen Kopftuchtragen verhaftet worden und im Gefängnis gestorben – zu monatelangen Massendemonstrationen, die anfangs nur ein Protest gegen den gewaltsamen Tod der jungen Frau waren, dann aber generell gegen den Kopftuchzwang und für eine Demokratisierung und Emanzipation im Iran einsetzten. Unter dem Druck der Demonstrationen in vielen iranischen Städten und auch Dörfern ließen die Behörden entgegen der Verordnungslage Frauen ohne Kopftuch gewähren. Jedoch wurden tausende Demonstranten, darunter auffällig viele Frauen, verhaftet und blieben bis heute (April 2023) inhaftiert. Eine Reihe von Demonstranten, die genaue Zahl ist unklar, wurden wegen dieser „staatsfeindlichen“ Demonstrationen hingerichtet.

Im Rahmen dieser Demonstrationen kam es in einigen iranischen Städten zu öffentlichen Kopftuchverbrennungen (vgl. Abb. unten). Unter dem Druck der Massendemonstrationen kam es innerhalb der Regierung anscheinend zu Überlegungen, den Kopftuchzwang zu mildern oder abzuschaffen; ganz ähnlich wurde auch die Abschaffung der verhassten Religionspolizei z.B. von dem Generalstaatsanwalt des Iran in die Diskussion gebracht.

Seit dem Frühjahr 2023 deutet sich jedoch eine Verhärtung der offiziellen Politik an. Der geistliche Führer der islamischen Republik, Ali Chamenei, bezeichnete die Kopftuchpflicht für Frauen als „nicht verhandelbar“ (Seibert 2023, S. 11, a.a.O.). Zudem wurde ein neues Gesetz im Parlament auf den Weg gebracht, nach dem Geldstrafen bis zu umgerechnet 55.000 € für Frauen ohne Kopftuch vorgesehen würden. In der Öffentlichkeit vor allem der iranischen Großstädte verhindern jedoch bislang vielfach Passanten polizeiliche Aktionen gegen Frauen mit offenen Haaren in der Öffentlichkeit. In der Teheraner U-Bahn tanzten Frauen öffentlich, was verboten ist. Filme davon gelangten ins Netz.

Der iranisch-deutsche Politologe (an der FUB) und Iranexperte Ali Fethollah-Nejad (*1981) meinte, „… es gibt keine Anzeichen dafür, dass das Schiff der islamischen Republik seinen Kurs korrigiert. Das Regime hat nach wie vor keine politischen Antworten“ (Seibert 2023, S. 11, a. a. O.).

Andere Experten, wie der iranisch-türkische Soziologe Arif Keskin (*1968) meinen jedoch, dass die islamistische Regierung des Iran angesichts des Mutes der kurdischen und iranischen Frauen und ihrer öffentlichen Unterstützung in der Kopftuchfrage faktisch machtlos sei.

 

Kopftuch- Schleier in der Schule

 

In nahezu allen Ländern mit muslimischen Mehrheiten oder Minderheiten kam es seit Jahrhunderten zu Konflikten um Bekleidungsvorschriften, insbesondere um die der Frauen.

So erlebte z.B. das Osmanische Reich mehrfach heftige Auseinandersetzungen um die Frage islamkonformer Kopfbedeckungen, denn sie durften nicht die korrekte Durchführung der Gebete behindern.

Seit den Atatürkschen Reformen durften Schülerinnen, Lehrerinnen und Studentinnen in der Türkei kein Kopftuch (türban), geschweige denn Hijab oder Niqab tragen. Das galt nicht nur für Schulen und Universitäten, sondern z.B. auch für staatliche Behörden. Einige Frauen umgingen das Verbot durch Tragen einer Perücke. Das Kopftuchverbot wurde zeitweise auch mit polizeilichen Maßnahmen durchgesetzt, so wurde Studentinnen mit Kopftuch mehrfach das Betreten von Universitäten verboten.

 

Dies Verbot wurde erst unter Erdoğan seit  2008 aufgehoben, in mehreren Schritten – gegen Widerstände aus der Opposition und der Justiz, die den säkular-laizistischen Charakter der Republik gefährdet sahen. Nach Umfragen aber war der überwiegende Teil der türkischen Bevölkerung für die Aufhebung des Verbots, es soll die Popularität Erdoğans befördert haben.   

 

In einigen europäischen Ländern war und ist es v.a. die Frage der Zulässigkeit des sogenannten „islamischen Kopftuchs“, die immer wieder bis heute zu heftigen Diskussionen führt. Die Frage ist, welches verfassungsmäßige Rechtsgut höher zu bewerten sei, die Freiheit der Religionsausübung oder die Freiheit von religiösen Symbolen verschont zu bleiben, die Verpflichtung des Staates zu weltanschaulicher Neutralität.

In Berlin dürfen die Schülerinnen ein Kopftuch tragen, desgleichen auch Lehramtsreferendarinnen: Denn der Staat darf die Ausbildung zur Lehrerin nicht verunmöglichen. Nach einer bestandenen 2. Staatsprüfung aber darf er die muslimische, kopftuchtragende Lehrerin nicht anstellen, da das die weltanschauliche Neutralität der Schule verletze. So legt das Berliner Neutralitätsgesetz aus dem Jahre 2005

im § 2 fest: „Lehrkräfte und andere Beschäftigte mit pädagogischem Auftrag in den öffentlichen Schulen nach dem Schulgesetz dürfen innerhalb des Dienstes keine sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbole, die für die Betrachterin oder den Betrachter eine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft demonstrieren, und keine auffallenden religiös oder weltanschaulich geprägten Kleidungsstücke tragen. Dies gilt nicht für die Erteilung von Religions- und Weltanschauungsunterricht.

 

Zu den verbotenen religiösen Symbolen zählen neben dem Kopftuch auch die Kippa oder das Kruzifix.

Jedoch entschied das Bundesarbeitsgericht im August 2020, das Berliner Neutralitätsgesetz sei nicht mit der Verfassung vereinbar. Berlin dürfe muslimische Lehrerinnen mit Kopftuch nicht unter Berufung auf das Neutralitätsgesetz pauschal ablehnen. so die Erfurter Richter. Ein generelles, präventives Verbot zum Erhalt des Schulfriedens sei nicht rechtens, wenn nicht konkrete Anhaltspunkte für dessen Gefährdung vorlägen. Das Neutralitätsgesetz verletze die Religionsfreiheit der klagenden Lehrerin, ihr wurde eine Entschädigung von über 5000,- € zugesprochen. 

Die damalige Berliner Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) beschloss  in dem Streit sogar vor das Bundesverfasungsgericht in Karlsruhe ziehen [7],

Der (damalige) Berliner Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) hielt allerdings den angekündigten Gang nach Karlsruhe für „sinnfreie Prozesshanselei“ (vgl. Tagesspiegel, 10. Februar 2021, S. 9), es stelle sich die Frage, ob die SPD den Kopftuchkonflikt in den angehenden Berliner Wahlkampf bringen möchte.

Dabei ist innerhalb der Mitgliedschaft von Grünen und Linken die Beurteilung des Nuetralitätsgesetzes keineswegs einheitlich.

Auch z.B. in der Berliner Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ist die Haltung gegenüber dem Neutralitätsgesetz sehr umstritten.

Die Berliner Linke fordert seit Ende 2019 das pauschale Verbot religiöser Symbole an öffentlichen Schulen aufzuheben und das Neutralitätsgesetz entsprechend zu überarbeiten.

Die Gegner des Neutralitätsgesetzes sehen in dem Kopftuchverbot …

  • … eine Verletzung der Religionsfreiheit und des Gleichheitsgrundsatzes
  • … eine Diskriminierung von Frauen, aufgrund äußerer Faktoren, durch ein traditionelles Kleidungsstück, das keineswegs nur islamisch konnotiert ist. Männliche „Islamisten“ könnten durch das Neutralitätsgesetz nicht von der Schule ferngehalten werden.
  • …. ein überflüssiges Sondergesetz; möglichen Missionierungsversuchen / ideologischen Beeinflussungen könnte durch das Beamtensetz [7a], das Disziplinarrecht und das Überwältigungsverbot [7b]  hinreichend begegnet werden.    

Von VerteidigerInnen des Berliner Neutralitätsgesetzes werden folgende Argumente und Befürchtungen geäußert:

  • LehrerInnen stellten oft Vorbilder für SchülerInnen dar, insbesondere könnten kopftuchtragende Lehrerinnen so zu Modellen für ihre Schülerinnen werden, Vorbild für ein eigenes Kopftuchtragen, sie könnten zum Anlass/zur Verstärkung einer Hochbewertung des „islamischen Kopftuches“ werden.
  • Kopftuchtragende Lehrerinnen könnten  ihren Einfluss als Rollenvorbilder zu (mehr oder weniger versteckten) Missionierungen missbrauchen (hier könnten allerdings wie schon oben angemerkt) Beamten- und Disziplinarrecht eingreifen.
  • Kopftuchtragende Lehrerinnen könnten durch ihren Modellcharakter möglichen, real ja auch auftretenden sozialen Druck von MitschülerInnen gegen nicht-kopftuchtragende, nicht-fromm-islamistische Schülerinnen verstärken. Das könnte zu einer weiteren Segregation der Schülerschaft beitragen.
  • Generell wird die Kopftucherlaubnis zuweilen, oft von Frauen, als Teil einer ideologischen Unterwanderungsstrategie, als ein erster Schritt zu einer weiteren gefährlichen Islamisierung der Gesellschaft gesehen, ähnlich z.B. den Entwicklungen im Iran seit 1979 oder den Taliban in Afghanistan.    

Im Januar 2023 lehnte das Bundesverfassungsgericht es

ohne Begründung ab, sich mit der Verfassungsbeschwerde des Landes Berlin

(Aktenzeichen 1 v 1661/2) in dem Streit mit der muslimischen Lehrerin zu beschäftigen.

Damit wurde das Berliner „Neutralitätsgesetz“ als verfassungswidrig eingestuft und ist von daher ungültig. Die Berliner Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) erklärte daraufhin am 2. Februar 2023: „Ein pauschales Kopftuchverbot für Pädagoginnen wird es in Berlin in Zukunft nicht mehr geben … Auch die anderen im Neutralitätsgesetz geregelten Bereiche werden überprüft werden müssen“ (vgl. Tagesspiegel, 3. Februar 2023, S. B 1).

Das gilt auch für den Justizbereich, für die Polizei wird das noch gesondert überprüft werden.

Darüber hinaus urteilte die linke Justizsenatorin: „Über das Kopftuchverbot werden in der Einwanderungsgesellschaft Menschen ausgegrenzt und rassistisch konnotierte Zuschreibungen verstärkt“ (vgl. Tagesspiegel, 3. Februar 2023, S. B 1).

Zumindest mittelfristig werden sich nun auch in Berlin muslimische Kopftuchträgerinnen um Stellen im Schuldienst bewerben können.

Problematischer erscheint weiterhin der §1 des Berliner Neutralitätsgesetzes, der lautet: „Beamtinnen und Beamte, die im Bereich der Rechtspflege, des Justizvollzugs oder der Polizei beschäftigt sind, dürfen innerhalb des Dienstes keine sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbole, die für die Betrachterin oder den Betrachter eine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft demonstrieren, und keine auffallenden religiös oder weltanschaulich geprägten Kleidungsstücke tragen. Das gilt im Bereich der Rechtspflege nur für Beamtinnen und Beamte, die hoheitlich tätig sind“.

Hinsichtlich des § 1 hat das BVG  bereits entschieden: Bei Richterinnen kann das Kopftuch untersagt werden, muss aber nicht.

Hinsichtlich von Polizistinnen ist die Rechtslage wohl unklar, aber das pauschale Kopftuchverbot des Neutralitätsgesetzes erscheint fragwürdig, denn: „Viele Polizistinnen tragen keine Uniform und sind im Job für Bürherinnen und Bürger selten präsent. Wie soll hier ein pauschales Verbot zu rechtfertigen sein?“ (vgl. „Tagesspiegel“, 6. Februar 2023, S. 6). Die Senatsverwaltung kann/will sich anscheinend entscheiden , sondern wartet auf die Justiz: Man „… wartet auf Polizei-Bewerberinnen, die sich durch die Instanzen klagen“ (vgl. „Tagesspiegel“, 6. Februar 2023, S. 6).

 

Besonders intensiv waren die Konflikte in Frankreich, wegen des dort ausgeprägten staatlichen Laizismus.

Die gesetzliche Regelung vermeidet jeden religiösen Bezug. Verboten ist es, in der Öffentlichkeit ein Kleidungsstück zu tragen, das das Gesicht verhüllt. Auch z.B. der Motorradfahrer muss nach der Fahrt seinen Helm absetzen.

Das französische Burka-Verbot führte in den letzten Jahren zu jeweils ca. 300 Bußgeldverfahren, die Anzahl der vollverschleierten Frauen allerdings scheint konstant geblieben zu sein (vgl. Berliner Zeitung, 16. August 2016, S. 2). Viele französische Polizisten schauen lieber weg, als nutzlose Konflikte zu riskieren,   

Wegen der gegenwärtig vorgeschriebenen Corona-Masken könnte sich die Einstellung modifizieren. Es scheint, vermutete auch Andreas Tunger-Zanetti, dass das regelmäßige Tragen von Gesichtsmasken den Blick auf andere Gesichtsmasken generell verändert, normalisiert (a.a.O.).

 

Im Dezember 2003 besuchte der damalige  französische Innenministers Nicolas Sarkozy  Ägypten. Dabei erklärte der – als liberal geltende - Großscheich der angesehenen Kairoer al-Azhar-Universität, Muhammad Sayyid Tantawi  (1928 – 2010), dass das Tragen eines Schleiers zwar göttliches Gebot für eine Muslima sei. In Ländern mit Verbotszwang lebende Frauen aber seien von der Verpflichtung ausgenommen. Muslimische Schülerinnen in Frankreich sollten das geringere Übel wählen und das Gesetz befolgen.

Auch der Großmufti von Marseille, Soheib Bencheikh (*1961), eine reformorientierte religiöse Instanz, erklärte, dass Bildung der beste Schutz für die Ehre und das Wohlergehen von Frauen sei (vgl. „Midi Libre“, 27. September 2008) - nicht das Kopftuch.

 

Die französische Soziologin Virginie Silhouette-Descourt (tätig in Paris und Berlin) betonte schon 2019 in der Le Monde, es gäbe gar nicht den „einen“ Schleier, sondern verschiedene, „die Schleier“ (vgl. Silhouette-Descourt, S. 30, a.a.O.).  Ihr Forschungsschwerpunkt liegt auf dem Konsumverhalten von MigrantInnen und ihrer Kinder. Sie untersuchte welche individuellen, generationsbedingten und institutionellen Faktoren beim Erlernen ihrer „Konsumkultur“ eine Rolle spielen. Besonders interessierten sie die Frauen der 2. Generation und deren Körper-, Schönheits- und Kleidungspraktiken. Sie wendete dabei ethnographische Untersuchungsmethoden in den nördlichen Vorstädten von Paris begonnen, konkret im Departement 93 (Seine Saint-Denis) an, so teilnehmende Beobachtung und Interviews, Besuche von Geschäften, sozialen Netzwerken und Orten des Konsums.

 

Virginie Silhouette-Descourt  stellte fest, dass die jungen französischen Musliminnen in der Regel weit entfernt davon sind, hinsichtlich ihrer Kleidung männlich dominiert zu sein. Wie die übrigen „Millenials“ seien sie kosmopolitisch, gut ausgebildet, digitalisiert und verbänden ihre muslimische Identität mit den verschiedensten modischen Stilen, insbesondere aus Afrika, dem Maghreb, dem Vorderen Orient und Asien. Es komme bei ihnen seit ca. 2000 oft zu einer hybriden Diversifikation des Stils, - ihrer Beobachtung nach keineswegs nur in Frankreich. Der Hidjab begäbe sich dabei „auf Reisen“, vermische sich fortwährend mit verschiedenen Formen, Farben und Materialien. Die jungen Musliminnen versuchten ihr inneres Körpergefühl auch nach Außen zu markieren, der Hidjab würde dabei zu einem oft performativen Kleidungsstück. Die Trägerinnen trügen Kleidungsstücke, wie sie ihnen gefallen und fragten nicht nach Erlaubnis (vgl. Silhouette-Descourt, S. 30, a.a.O.).  

 

 

Diese Ergebnisse gelten ganz sicher für ökonomisch und sozial eher höher gestellte Schichten, keineswegs aber für alle. Ein Blick z.B. auf die Straßen in Berlin-Neukölln zeigt, dass zumindest eine nennenswerte Quantität auch junger Frauen deutlich strengere, nicht modisch-individualisierte Kleidung trägt, zumindest in der Öffentlichkeit. Viele von ihnen scheinen auch den Sittsamkeitsregel Regeln von Iman Style (vgl. Abb. oben) zu golgen:          

 

 

In der letzten Zeit kam es in Frankreich zu einer interessanten Debatte um den Laizismus, nach dem sich der Staat Urteilen über die Glaubensinhalte zu enthalten habe, solange diese kompatibel mit den staatlichen Regeln sind. Der Historiker und orthodoxe Theologe Jean-François Colosimo (*1960) betrachtete in der „Le monde“ den Laizismus als eine Art „französische Religion“, sogar nicht erst seit der Trennung von Staat und Kirche 1905, sondern in Ansätzen bereits seit den frühneuzeitlichen Religionskriegen, die Frankreich zugrunde zu richten drohten. Schon die Kapetinger versuchten unabhängig zu werden, sowohl von der Macht des Kaisers, als auch von der des Papstes.

 

So wurde der Staat in Frankreich langsam zu einer Art „transzendentalem Dritten“, einem überkonfessionellen neutralen Staat (vgl. Colosimo, S. 3, a.a.O.). Laizismus sei die Formel, unter der unterschiedlich glaubende Menschen zusammenleben können.      

 

Am 7. März 2021 haben die Schweizer über eine Volksinitiative abgestimmz, die ein Verbot von Burka und Niqab in der Öffentlichkeit – außer in Gotteshäusern – vorsieht.

Initiiert wurde die Volksinitiative von dem (SVP-nahen) „Egerkinger Komitee“, das für die Kampagne gegen eine (angebliche) Islamisierung der Schweiz Hunderttausende von Franken einsetzen konnte (vgl. Petrus, S. 9, a.a.O.).

Das Komitee hatte schon 2009 eine Volksabstimmung über eine Verbot von Minarett.Neubauten auf den Weg gebracht und mit ca. zwei Drittel der Stimmen gewonnen. Dabei gab es damals gerade mal vier Minarette in der Schweiz.

Nach Schätzungen gab es im Jahre 2020 unter den ca. 200 000 in der Schweiz lebenden Muslima wohl keine Burka-Trägerin und allerhöchstens 50 Niqab-Trägerinnen (vgl. Petrus, S. 9, a.a.O.).

Der Islamwissenschaftler Andreas Tunger-Zanetti von der Universität Luzern stellte in seiner 2021 erschienenen Schrift „Die Verhüllung“ (a.a.O.) fest, dass die wenigen muslimischen Frauen in der Schweiz, die sich „verhüllen“, dies ganz überwiegend freiwillig tun und sich keineswegs „radikalisiert hätten (vgl. Tunger-Zanetti, a.a.O.).

 

Mit einer knappen Mehrheit wurde am 7. März 2021 der Antrag angenommen. Befürchtet wird, dass er zu weiteren Vorbehalten gegenüber Muslimen führen könnte und bei den Muslimen selbst, zu dem Gefühl, abgelehnt, nicht akzeptiert zu werden.   

 

Was tun?    

 

M.E. sollten alle Schleier- bzw. Kopftuch-Verbote an Bildungsstätten schleunigst abgeschafft werden, denn die sozialen Folgen betreffen ausgerechnet nur Frauen, ungerechterweise ausschließlich gut qualifizierte Frauen, denen z.B. die Berufsperspektive Lehrerin verstellt wird. Den befürchteten Missionierungsversuchen durch kopftuchtragende Lehrerinnen kann ggf. durchaus mit dem Disziplinarrecht begegnet werden.

 

Auch unter dieser Gruppe von Frauen dürfte der ganz überwiegende Teil den Schleier nicht von Männern erzwungen, sondern freiwillig tragen.  

 

Die TAZ-Redakteurin Susanne Memarnia führte zur Lehrerin mit Kopftuch aus: „Wäre es nicht umgekehrt gut vorstellbar, dass …(sie)… viel besseren Zugang hätte zu streng islamischen Eltern, die ihre Tochter mit Kopftuchzwang oder Schwimmverbot drangsalieren, und sie eher vom Gegenteil überzeugen kann als ihre christlichen oder atheistischen KollegInnen? Kann eine Lehrerin mit Kopftuch nicht muslimischen Kindern, die ihre MitschülerInnen mit Speisevorschriften („Gummibärchen sind haram“) nerven, viel glaubwürdiger vermitteln, dass ihr Missoniergehabe fehl am Platz ist?“ (vgl. TAZ, 3. September 2020).

Schließlich muss darauf hingewiesen werden, dass entsprechend sozialisierte Mädchen und Frauen zumindest teilweise Scham [8] empfinden, wenn ein „fremder“ Mann ihre unbedeckten Haare erblickt, ganz ähnlich wohl, wie die Scham über unbedeckte Brüste. Wer kann sich anmaßen, über „natürliche“ Scham zu entscheiden?

 

Bei der Untersuchung Muslimisches Leben in Deutschland“ (2009)  gaben nur 23 % der befragten Musliminnen an, immer ein Kopftuch zu tragen. Circa 8 % antworteten mit manchmal” oder „meistens”, die überwiegende Mehrheit aber (ca. 70 %) trug damals demnach nie ein Kopftuch (vgl. Haug, S. 193 ff.).   

 

In dem letzten Jahrzehnt kam es in vielen europäischen Einwanderungsländern zu einer deutlichen Zunahme von Mädchen und Frauen, die in der Öffentlichkeit einen Schleier, ein Kopftuch trugen. Zur Erklärung kann eine ganze Reihe von politischen, sozialen und individuellen Faktoren herangezogen werden, von der „Reislamisierung“ und dem weltweiten Dschihadismus, über die anwachsende Islamophobie und Ängste, bis zu beruflicher Perspektivlosigkeit sowie persönlichem Schutz- und Sicherheitsbedürfnis. Zu letzterem Befragte meinten sogar, dass der Gesichtsschleier ein Ausdruck von Freiheit sein könnte (vgl. Tunger-Zanetti, a.a.O.).

Wachsende soziale Ungleichheit kann alle diese Faktoren verstärken.

 

In Diskussionen wird immer wieder mit Recht darauf hingewiesen, dass insbesondere auf „migrantisch“ dominierten Schulhöfen zuweilen auf Nicht-Kopftuchträgerinnen sozialer Druck seitens der Mitschüler ausgeübt werde, sie würden schlimmstenfalls als „Schlampen“ o.ä. tituliert. Kopftuchtragende Lehrerinnen würden dann als verstärkendes Vorbild wirken.

 

Dem aber müssen Schule und Öffentlichkeit nicht mit Verboten, sondern pädagogisch begegnen und entsprechende Ressourcen bereitstellen.    

 


[0] Der polnisch-US-amerikanisch-jiddische Schriftsteller Isaac Bashevis Singer (1902 – 1991) erhielt als bisher einziger jiddischsprachiger Autor im Jahre 1978 den Nobelpreis.

[1] Vielfach wird heute v.a. von Seiten der feministischen Theologie das Schweigegebot im 1. Korintherbrief als eine nachpaulinische Glosse betrachtet, die nicht von Paulus selbst stamme,

[2] Heutige moderne christliche Theologen betonen jedoch, dass der biblischen Intention nicht etwa die Beibehaltung der einstigen patriarchalischen Strukturen entspreche, sondern „… die Aufhebung jeder Benachteiligung der Frau auch in unserer Gesellschaft“ (vgl. Klaus Koch, S. 151, a.a.O.) und nicht etwa erst im Jenseits! 

[3] Necla Kelek interpretierte den „Hijab-Vers“ anders: Er sei „… vom Propheten Mohammed selbst nicht als religiöses Zeichen, sondern als Zeichen des Respekts vor seinen Frauen und als Schutz vor der Zudringlichkeit fremder Männer gedacht gewesen. In der Folge entstand in der muslimischen Gemeinde ein Innen und Außen, eine Apartheid von Frauen und Männern“ (vgl. Kelek, a.a.O.)

[4] Das hier im Koran verwendete arabische Wort “zīnat“ bezeichnet beides, die natürliche Schönheit und den künstlichen Schmuck. In dem Kommentar zu der Sure wird hingegen betont, dass die Frau ihre Figur nicht zur Schau stellen und sich nur ordentlich bekleidet in der Öffentlichkeit zeigen solle (vgl. Qur’an, Kommentar, S. 904, a.a.O.).

[5] Der hier verwendete arabische Begriff „jibāb“ (pl. „jabābib“) bezeichnet ein langes Gewand, dass den ganzen Körper bedeckt oder einen Umhang, der Nacken, Hals und Busen bedeckt (Qur’an, Kommentar, S. 1126, a.a.O.). 

[6] Der Kommentar betont, dass diese Regelung nicht die Freiheit der Frauen beschränken solle, vielmehr sollte sie die Frauen unter der damaligen unsicheren Situation in Medina vor Belästigungen, Schäden und Verletzungen schützen (vgl. Qur’an, Kommentar, S. 904, a.a.O.).

[7] Dabei ist es unter Juristen umstritten, ob der Staat selbst das BVG anrufen kann, oder nur Bürger, die annehmen, ihre Grundrechte seien vom Staat verletzt.

[7a] Im Beamtenrecht ist der Grundsatz verankert, dass Beamt*innen "… bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren [haben], die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergibt" (§33 Abs. 2 Beamtenstatusgesetz, BeamtStG). Das gilt in gleicher Weise für angestellte Lehrkräfte.

[7b] Im Herbst 1976 wurde auf einer Tagung  in Beutelsbach/Baden-Württemberg der sog. Beutelsbacher Kompromiss als Grundsatz der politischen Bildung formuliert. Lehrkräfte dürfen Schülern Gemäß diesem Überwältigungsverbot (oder Indoktrinationsverbot) nicht ihre Meinung aufzwingen. Vielmehr sollen sie Schüler in die Lage versetzen, sich auch durch den Unterricht eine eigene Meinung zu bilden, zu  demokratischen, mündigen Bürgern heranzuwachsen. 

[8] Es hat übrigens den Anschein, dass alle menschlichen Kulturen ein Schamempfinden bei einem Einbruch in die – allerdings sehr unterschiedlich große – Intimsphäre zeigen. M.E. wurde ein solches Schamempfinden bislang bei keiner Tierart beobachtet. 

 

© Christian Meyer

 

(unveränderlich am 1. Februar, nach dem Gregorianischen Kalender)

 

 

 

 

Abb.: Paulus übergibt Phoebe - mit Schleier - den Brief, den sie den Römern überbringt; mittelalterliche Buchmalerei

(Abb. aus: https://www.welt.de/geschichte/article158475803/Bereits-die-Fruehkirche-kannte-Frauen-in-Aemtern.html#cs-lazy-picture-placeholder-01c4eedaca.png

 

 

Abb.: Karikatur von Franziska Becker (Abb. aus: „Freitag“, 18. Juni 2019, S. 14). Franziska Becker (*1949) ist eine seit Jahrzehnten anerkannte, erfolgreiche, feministisch orientierte und vielfach ausgezeichnete Cartoonistin. Nach dem sie 2019 von dem  Journalistinnenbund mit der Hedwig-Dohm-Urkunde für ihr journalistisches Lebenswerk und ihr frauenpolitisches Engagement geehrt wurde, kam es zu Widerspruch und Protesten, z.B. wegen Karikaturen wie oben.  

 

Die Auszeichnung rief eine heftige Debatte unter feministischen Autorinnen  (z.B. in der TAZ von Hilal Sezgin) hervor. Gefragt wurde, ob und inwiefern Becker mit einigen ihrer Karikaturen rassistische und islamfeindliche  Stereotype reproduziere und Klischees von (vermeintlich zwangsläufig) unterdrückten Kopftuchträgerinnen verstärke.

 

In dem obigen Cartoon wird zwar eine Reihe kurioser Ideen entwickelt („Wir basteln ein lustiges Märtyrerhalsband“), aber die Karikatur verteidigt nicht die (sozial) schwache Kindergärtnerin, sondern stelle sich in den Dienst der Starken, der herrschenden Mehrheit. Jakob Augstein meinte zu der Karikatur: „Denn kopftuchtragende Kindergärtnerinnen sind keine gesellschaftliche Macht, mit der man sich anlegen muss, die man kontrollieren und brechen muss. Von ihnen geht keine Bedrohung aus, auf die man mit dem Mittel des Spotts zu reagieren hat“ (zit, n. „Freitag“, 18. Juli 2019, S. 14).

 

Tatsächlich aber ist das Gefühl einer Bedrohung vielfach dennoch vorhanden, insbesondere fühlen sich m. E. viele Frauen aus Migranten-Gemeinschaften durchaus bei einem Blick auf aktuelle Entwicklungen z.B. in der Türkei oder in Ägypten bedroht.

 

Ist es zudem nicht auch eine legitime Aufgabe von Satire, nicht nur die Herrschenden zu verspotten und zu kritisieren, sondern auch vor möglichen problematischen Entwicklungen zu warnen? Immerhin tragen alle Mädchen in dem obigen Kindergarten das Tuch.         

 

Auch Franziska Becker selbst scheint sich bedroht zu fühlen. In einem Interview führte sie aus: „Wir sind ein säkularer Staat. So ein Kopftuch ist nicht einfach ein Kleidungsstück, sondern ein Zeichen der Apartheid der Geschlechter. Und ich möchte nicht, dass ich vor so einer Person vielleicht in einem öffentlichen Amt vor Gericht stehen muss oder dass meine Kinder von so jemandem erzogen werden in der Schule oder sonst wo“ (Interview mit Franziska Becker in der Zeitschrift „Cicero“, vom 27. Juni 2019).

 

Traurig ist m.E., dass Kopftuchträgerinnen in der Sicht von Franziska Becker anscheinend nicht zu einer weltanschaulichen Neutralität fähig wären, sondern immer missionieren wollten. Bedrohungsgefühle, Ängste, sind eben kein guter Ratgeber!  

Abb.: Verbrennung von Kopftüchern im Iran (Abb. aus „Tagesspiegel, 4. April 2023 S. 11)