Protestantischer Buß- und Bettag; Feiertag in Sachsen

 

Immer am Mittwoch vor dem letzten Sonntag des Kirchenjahres; der Tag ist ein Überrest früherer regelmäßig - vierteljährlicher Bußtage. In Preußen wurde der Buß- und Bettag 1816 landesweit durch König Friedrich Wilhelm III. eingeführt.

Als gesetzlicher Feiertag wurde er 1995 zugunsten der Finanzierung der Pflegeversicherung abgeschafft.

 

(veränderlich nach dem Gregorianischen Kalender; am letzten Mittwoch vor dem Ende des protestantischen Kirchenjahres)

 

© Christian Meyer